Bei der Narkose(Allgemeinanästhesie) ist das Schmerzempfinden und das Bewußtsein des Patienten ausgeschaltet.

Die Narkose ist auch bei zahnärztlichen Eingriffen möglich, wird jedoch von den Krankenkassen nur bei speziellen Indikationen übernommen. Ob eine Behandlung in Narkose durchgeführt wird, sollte immer genau abgewogen werden, da jede Narkose nicht nur wesentlich mehr Aufwand, sondern auch ein zusätzliches Riskiko mit sich bringt.

In folgenden Fällen wird die Narkose i.d.Regel von den Krankenkassen übernommen:

Kinder unter 12 Jahren, bei denen eine umfangreiche Zahnbehandlung unbedingt erforderlich ist, die Kinder jedoch nicht kooperieren.

Vorliegen einer Grunderkrankung, die eine normale umfangreiche Zahnsanierung unmöglich macht.

Ansonsten ist die Narkose vom Patienten z. B. bei einer Implantbehandlung oder Weisheitszahnextratkion selbst zu bezahlen.

Sollten Sie Interesse an einer Behandlung in Narkose haben, sprechen Sie uns an.