Unter Bleaching versteht man ein Aufhellen bzw. Bleichen der Zähne.

Es können alle Zähne oder aber auch Einzelzähne(z.B. Verfärbung nach einer Wurzelbehandlung) oder Zahngruppen aufgehellt werden.

Man unterscheidet im wesentlichen zwei Vorgehensweisen:

  1. Home Bleaching. Diese Methode führt der Patient zu Hause durch.Es werden vom Zahnarzt zunächst Schienen für die Aufnahme des Bleichgels angefertigt. Diese Schienen werden vom Patienten selbst mit Bleichgel bestückt und müssen in der Regel mehrere Stunden täglich für 1-2 Wochen getragen werden.
  2. Power Bleaching: Diese Behandlung erfolgt ausschließlich in der Zahnarztpraxis. Hierbei wird ein hochkonzentriertes Gel verwendet, häufig verstärkt durch die Anwendung von Licht. Die Behandlung ist in der Regel in einer einstündigen Sitzung abgeschlossen.

Bleaching ist eine reine Privatleistung und ist vom Patienten zu bezahlen.

Zu bedenken ist, dass nur Zahnsubstanz aufgehellt werden kann, Fülllungen, Prothesenteile oder Kronen jedoch nicht. Jeder Bleachingbehandlung sollte eine gründliche Zahnreinigung vorausgehen.
Prinzipiell ist das Bleichen der Zähne nicht schädlich, es können jedoch für einige Tage Überempfindlichkeiten auf kalt und heiß auftreten.
Nach 1 – 2 Jahren kann es zu einer erneuten allmählichen Verfärbung der Zähne kommen.
Nachteilig auf die Zahnfarbe wirken sich vor allem Nikotin,Tee, Kaffee und Rotwein aus.