Für die Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse gilt bei der prothetischen Versorgung, d.h. mit Kronen, Brücken oder Prothesen, das befundorientierte Festzuschußsystem.
Bei der Ermittlung der Festzuschüsse wurden 50% der Kosten für die jeweils billigste Versorgung zugundegelegt.
Da viele Patienten jedoch nicht mit einer unverblendeten Nichtedelmetallkrone im Seitenzahnbereich versorgt werden wollen, beträgt der Eigenanteil, den der Patient zu tragen hat, häufig ein Vielfaches des Festzuschusses.
Etwas günstiger ist die Situation für Patienten, die 5 bzw. 10 Jahre lang regelmäßig zum Zahnarzt gegangen sind und einen Bonus von der Krankenkasse von 20 bzw. 30% erhalten.

Eine Möglichkeit die Gesamtkosten für den Patienten zu verringern ist, den Zahnersatz im Ausland fertigen zu lassen. Dadurch lassen sich die Laborkosten um bis zu 50% senken.

„Zahnersatz zum Nulltarif“ ist prinzipiell möglich. Allerdings setzt dies den Bonus von 30% voraus, es darf sich nur um die einfachste Versorgungsvariante handeln und die Arbeit wird im Ausland gefertigt.

Durch das Einsparpotential, das der auslandsgefertigte Zahnersatz bietet, ist es heute jedoch leichter, die jeweils gewünschte Versorgungsart zu finanzieren.
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